Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Messie Dienste
Entrümpelung & Entsorgung
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer (Entrümpelungs- und Entsorgungsdienstleister) und dem Auftraggeber.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang in Textform widerspricht. Hierauf wird der Auftragnehmer bei der Mitteilung besonders hinweisen.
2. Vertragsschluss
(1) Verträge werden in deutscher Sprache geschlossen.
(2) Der Auftraggeber versichert mit Vertragsschluss, voll geschäftsfähig und mindestens 18 Jahre alt zu sein.
(3) Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Versand von Rechnungen in elektronischer Form (per E-Mail) einverstanden.
(4) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
3. Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Entrümpelung, Haushalts- und Betriebsauflösungen sowie fachgerechte Entsorgung.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(3) Eine sortenreine Trennung erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
(4) Die endgültige Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand bzw. Annahme durch Entsorgungsstellen.
4. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind.
(2) Wertgegenstände, Bargeld und persönliche Dokumente sind vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber zu entfernen.
(3) Für nicht gesicherte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, gefährliche Stoffe (z. B. Chemikalien, Asbestverdacht) vorab anzuzeigen.
(5) Behördliche Genehmigungen (z. B. Halteverbotszone) sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu beschaffen.
5. Durchführung der Leistung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
(2) Mehrleistungen durch nicht vorhersehbaren Mehraufwand (z. B. größere Mengen, zusätzliche Räume) werden gesondert berechnet.
(3) Wartezeiten oder vergebliche Anfahrten, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, können berechnet werden.
6. Gefahrstoffe
(1) Gefahrstoffe sind vorab vollständig anzuzeigen.
(2) Werden solche Stoffe erst während der Ausführung festgestellt, kann der Auftragnehmer die Arbeiten abbrechen oder Mehrkosten verlangen.
7. Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
(2) Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.
8. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(4) Für entsorgte Gegenstände haftet der Auftragnehmer nur, wenn diese vor Beginn eindeutig als zu erhalten gekennzeichnet wurden.
9. Eigentumsübergang
(1) Mit Abholung gehen zur Entsorgung übergebene Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über.
(2) Eine Rückgabe bereits entsorgter Gegenstände ist ausgeschlossen.
10. Stornierung
(1) Bei Stornierung weniger als 48 Stunden vor Termin kann eine Ausfallpauschale von bis zu 50 % des Auftragswertes berechnet werden.
(2) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.
